Wissenschaft
Der Tarifvertrag Land sieht gemäß § 40 TV-L1 Sonderregelungen für Wissenschaftler/innen vor. Diese betreffen insbesondere die Zuordnung zu den Erfahrungsstufen, d.h. die Berücksichtigung wissenschaftlicher Leistungen bei dieser Zuordnung, sowie erweiterte Möglichkeiten eines leistungsbezogenen Entgelts.
- Stichwort
- Praktikum 2
- Rechtschutz 3
- Wissenschaftstarifvertrag 4
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