Tarifvertrag und Entgeltordnung
Zwischen den Arbeitgeberverbänden (z.B. TdL = Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und den Arbeitnehmervertretungen (ver.di = Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, GEW = Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) werden die jeweils gültigen Tarifverträge ausgehandelt.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L1) vom 12.10.2006, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 17.03.2017 gilt für die Beschäftigten der Universität Freiburg. Dieser Tarifvertrag enthält unter § 40 zusätzlich Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- Stichwort
- Altersteilzeit 2
- Eingruppierung / Entgeltordnung 3
- Entgeltansprüche: Ausschlussfrist 4
- Entgeltumwandlung 5
- Leistungskomponenten 6
- Sabbatjahr 7
- Sonderformen der Arbeit 8
- Sonderzuwendung 9
- Tarifvertrag 10
- Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) 11
- Teilzeitarbeit 12
- Überleitung 13
- Überstunden / Mehrarbeitsstunden 14
- Unterbrechung 15
- Urlaub 16
- Urlaubsvergütung 17
- VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 18
- Vergleichsentgelt 19
- Vermögenswirksame Leistungen 20
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit 21
- Wissenschaftstarifvertrag 22
- Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung der VBL 23
- Zusatzurlaub 24
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