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Weihnachtsschließung Gehaltsanspruch

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie wurde die Weihnachtsschließung kurzfristig um eine Woche verlängert. In der Mitarbeiterinfo vom 22.12.2020 wurde darauf hingewiesen, dass für Beschäftigte, die im Zeitraum vom 4. bis 10. Januar 2021 arbeiten wollten, für die aber weder Homeoffice noch Präsenz möglich war, von der Arbeitsleistung freigestellt sind und der Gehaltsanspruch fortbesteht. Eine Rücknahme von Urlaubsanträgen, die vor dem 15.12.2020 gestellt worden waren, ist aber nicht möglich. Bei der Gutschrift der Sollarbeitszeiten in den Arbeitszeitkonten gab es Verzögerungen. Wir hoffen, dass die Maßnahme aber inzwischen in allen Einrichtungen umgesetzt worden ist, und die entsprechenden Zeiten gutgeschrieben worden sind. Bitte melden sie sich, falls dies bei Ihnen nicht der Fall sein sollte.