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Newsletter des Personalrates – Richtigstellung

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserem Newsletter, der am 16.4. erschienen ist, gibt es einen Beitrag zum Thema „Urlaub“. In diesem Beitrag ist ein Sachverhalt missverständlich dargestellt, weshalb wir ihn hiermit klarstellen möchten.
Wir hatten geschrieben: Wenn auf einen Urlaubsantrag innerhalb von ca. zwei Wochen keine Reaktion des/der Vorgesetzten erfolgt, gilt der Urlaub als genehmigt. Dies stimmt in dieser Ausschließlichkeit nicht. Richtig ist: Wenn man nach ca. zwei Wochen noch nichts gehört hat, sollte man auf jeden Fall beim bei/der Vorgesetzten nachfragen und ggfs. auch auf die Dringlichkeit einer Entscheidung hinweisen (z.B. wenn es gilt, eine Urlaubsreise zu buchen). Sollten dann weiterhin Fragen offenbleiben, empfehlen wir, sich vom Personaldezernat oder Personalrat beraten zu lassen. In unserem nächsten Info werden wir das Thema noch einmal ausführlicher aufgreifen.