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Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Die Themen der Ausgabe 3/2018 vom 16. April 2018
Newsletter des Personalrates - Richtigstellung
Newsletter des Personalrates - Richtigstellung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserem Newsletter, der am 16.4. erschienen ist, gibt es einen Beitrag zum Thema „Urlaub“. In diesem Beitrag ist ein Sachverhalt missverständlich dargestellt, weshalb wir ihn hiermit klarstellen möchten.
Wir hatten geschrieben: Wenn auf einen Urlaubsantrag innerhalb von ca. zwei Wochen keine Reaktion des/der Vorgesetzten erfolgt, gilt der Urlaub als genehmigt. Dies stimmt in dieser Ausschließlichkeit nicht. Richtig ist: Wenn man nach ca. zwei Wochen noch nichts gehört hat, sollte man auf jeden Fall beim bei/der Vorgesetzten nachfragen und ggfs. auch auf die Dringlichkeit einer Entscheidung hinweisen (z.B. wenn es gilt, eine Urlaubsreise zu buchen). Sollten dann weiterhin Fragen offenbleiben, empfehlen wir, sich vom Personaldezernat oder Personalrat beraten zu lassen. In unserem nächsten Info werden wir das Thema noch einmal ausführlicher aufgreifen.

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Personalrat der Universität Freiburg, Friedrichstraße 41-43, 79098 Freiburg
Tel.: 203-6900, Fax: 203-6902, E-Mail: info@personalrat.uni-freiburg.de

Der Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg erscheint ca. 6 x pro Jahr.
Rückmeldungen und Beiträge für diesen Newsletter senden Sie bitte an newsletter@personalrat.uni-freiburg.de
Sämtliche Mitteilungen in diesem Newsletter sind sorgfältig zusammengetragen. Eine Gewähr kann trotzdem nicht übernommen werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

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