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Höhergruppierung in den Sekretariaten

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Am 29.06. hat das Rektorat beschlossen die Sekretariatsstellen, die im Staatshaushaltsplan bislang noch als E5-Stellen (bzw. E2/E5-Stellen, Schreibangestelltenstellen) ausgewiesen sind, nach E6 anzuheben, um den Veränderungen, die die Tätigkeiten in den Sekretariaten in den letzten Jahren erfahren haben, auch tarifrechtlich Rechnung zu tragen. Diese Regelung gilt seit dem 1.7.

Eine Höhergruppierung erfolgt aber nicht automatisch sondern nur auf Antrag der verantwortlichen Vorgesetzten. Diese müssen durch eine aktuelle Tätigkeitsbeschreibung bestätigen, dass ihre Mitarbeiter/innen tatsächlich Tätigkeiten ausüben, die eine Eingruppierung nach E6 rechtfertigen. Entsprechende Informationen gingen in Form eines Rundschreibens Mitte August an alle Vorgesetzten; die aktuelle Tätigkeitsdarstellung soll bis zum 30.09. im Personaldezernat vorliegen. Auf der Grundlage der Ausschlussfrist nach § 37 TV-L können diese Anträge auf Höhergruppierung dann rückwirkend zum 1.7. umgesetzt werden.

Mit unserem Newsletter möchten wir alle Betroffenen noch einmal auf diese einmalige Möglichkeit der Höhergruppierung hinweisen, damit sie ihre Vorgesetzten ggf. daran erinnern, eine aktuelle Tätigkeitsbeschreibung zu verfassen. Es soll ja Vorgesetzte geben, die Rundschreiben grundsätzlich nicht lesen oder deren Inhalt sofort wieder vergessen…..

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Eine Eingruppierung nach E6 setzt voraus, dass Tätigkeiten ausgeübt werden, für die man gründliche und vielseitige Fachkenntnisse benötigt; bei der E5 reichen gründliche Fachkenntnisse. Konkret bedeutet dies, dass man nicht nur einen Themenbereich überwiegend bearbeitet (z.B. Schreibtätigkeiten), sondern mehrere, z.B.  Finanzverwaltung, Personalverwaltung, Terminkoordination, Reisekostenabrechnungen und allg. Sekretariatsaufgaben. Diese Aspekte der „Gründlichkeit und Vielseitigkeit“ sind bei der Tätigkeitsdarstellung zu beachten.
  • Es sind Konstellationen denkbar, in denen sich eine Höhergruppierung nach E6 finanziell für die Betroffenen nicht lohnt. Dann z.B. wenn die Beschäftigten schon sehr lange an der Uni sind und im Rahmen der Besitzstandswahrung noch Zulagen aus dem alten BAT erhalten (z.B. eine Schreibzulage). Entsprechende Angaben müssen auf dem dem Rundschreiben beigefügten Formular gemacht werden, damit das Personaldezernat prüfen kann, ob sich eine Höhergruppierung auszahlt oder ob aktuell nur die Stelle angehoben werden muss, damit ein/e spätere/r Beschäftigte/r auf dieser Stelle dann profitiert.
  • Zu beachten ist eventuell auch die erfolgreiche Teilnahme am Beschleunigten Stufenaufstieg oder ein unmittelbar bevorstehender regulärer Stufenaufstieg, weil sich durch die höhere Stufe ebenfalls eine andere Konstellation ergeben kann. Auch dies wird vom Personaldezernat vorab geprüft.

Wichtig ist also, dass E5-Beschäftigte in Sekretariaten, deren Vorgesetzte das erwähnte Rundschreiben erhalten haben, darauf achten, dass das beigefügte Formular so schnell wie möglich ausgefüllt und an das Personaldezernat (Herr Heisch) zurück geschickt wird. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne jederzeit auch an den Personalrat wenden.