Vorgezogene Wahlen zur Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV)
Aktuell hat die Uni keine JAV mehr, daher werden bald vorgezogenen Wahlen stattfinden müssen. Dass es bald wieder eine JAV gibt, wollen wir als Personalrat gerne unterstützen. Doch wer darf überhaupt gewählt werden? Alle Personen, die mit einem TV-L Vertrag an der Uni beschäftigt sind und bei der Wahl das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie natürlich alle Auszubildenden dürfen sich zur Wahl stellen, haben damit das sogenannte passive Wahlrecht. Diese Personengruppe werden wir auch zeitnah anschreiben und etwas genauer informieren was eigentlich die JAV ist und welche Funtktion sie hat. Sollten Sie schon jetzt Interesse haben, schreiben Sie uns gerne an: info@personalrat.uni-freiburg.de