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 Die Themen der Ausgabe 3/2025 vom 29. April 2025
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Krankmeldung: Intranet vs. Elektronische AU-Bescheinigung

Seitdem es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gibt, kommt es immer wieder zu Missverständnissen bezüglich der Krankmeldung am Arbeitsplatz. Muss ich mich nun noch krankmelden oder nicht? Viele tun es nicht mehr, das Resultat: Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte oder das Sekretariat wissen nicht, wo jemand ist oder warum er/sie fehlt.
Bitte beachten Sie: Die elektronische AU-Bescheinigung wird nicht an die Universität oder an die Vorgesetzten geschickt wird, sondern direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV).
Deshalb ist es weiterhin zwingend notwendig: Informieren Sie bei Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, in der Regel telefonisch bis 9:00 Uhr des ersten Krankheitstages, Ihre*n Vorgesetzte*n oder, was meist der Fall sein wird, die Person, die bei Ihnen die Abwesenheiten im Intranet pflegt (meist das Sekretariat). Jeder AU-Tag, auch wenn es nur einer ist, muss dort eingetragen werden.
Melden Sie bitte:
- dass Sie krank sind,
- wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden,
- und ganz wichtig: auch wenn Sie wieder gesund und arbeitsfähig sind.
Privatversicherte geben weiterhin ihre Papierbescheinigung ab.
Der Eintrag in die Abwesenheitsverwaltung ist für viele unterschiedliche Abläufe wichtig und sollte daher immer getätigt werden.
Grundsätzliches zur Arbeitsunfähigkeit:
- Jede Arbeitsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit ist der Beschäftigungsstelle (Institut, Abteilung) durch den/die erkrankte/n Mitarbeiter/in unverzüglich, d.h. in der Regel telefonisch bis 9.00 Uhr des ersten Krankheitstages, unter Angabe der voraussichtlichen Dauer, anzuzeigen.
- Dauert eine Erkrankung länger als drei Kalendertage (z.B. Freitag, Samstag, Sonntag und Montag), muss die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch einen Arzt festgestellt werden.
- Bei einer Erkrankung, die im Laufe eines Tages nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als Arbeitstag gezählt; der erste Krankheitstag ist dann der Tag danach. Als erster Krankheitstag ist der Tag anzugeben, ab dem der/die Beschäftigte den ganzen Tag wegen Arbeitsunfähigkeit von der Arbeit ferngeblieben ist.
Weitere Informationen zum Thema Abwesenheitsverwaltung und Arbeitsunfähigkeit finden Sie unter:
https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/arbeitsunfaehigkeit
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Einblicke und Ausblicke 2025: Veränderungen gestalten Gastbeitrag Connected Services

„Ja, aber das haben wir doch schon immer so gemacht….!“
Donnerstag, 8. Mai 2025 von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr in der Aula, Kollegiengebäude 1
Die Veranstaltung greift die aktuellen Entwicklungen auf, die die Universität und ihre Beschäftigten prägen – von digitaler Transformation und künstlicher Intelligenz über den Fachkräftemangel und demografischen Wandel bis hin zu strukturellen und politischen Veränderungen. Sie bietet eine Plattform, um gemeinsam Lösungsansätze zu diskutieren.
In dieser Veranstaltung möchten wir gemeinsam mit Ihnen erkunden, welche Auswirkungen Veränderungen auf uns persönlich und auf das Universitätsumfeld haben können. Wir werden uns gegenseitig ermutigen, den Umgang mit Veränderungen als gemeinschaftliche Aufgabe zu sehen, die nur durch einen Kulturwandel in produktive Energie umgewandelt werden kann. Schließlich nehmen wir Ideen und Ansätze mit, wie wir alle Veränderungen nicht nur begleiten, sondern aktiv gestalten und vorantreiben können.
Das vollständige Programm finden Sie auf unserer Webseite unter: https://uni-freiburg.de/universitaet/verwaltung/connected-services/#Einblicke-und-Ausblicke
Damit wir besser planen können, melden Sie sich bitte frühzeitig über das Intranet, spätestens bis Mitte April, hier an - vielen Dank!
Kontakt:
Connected-services@zv.uni-freiburg.de |
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