============================================================================= Newsletter des Personalrats Ausgabe 19/2024 - 26. November 2024 ============================================================================= --- Die Themen dieser Ausgabe ----------------------------------------------- [1] SAVE THE DATE: Personalversammlung am 05.12.2024 - [2] Hinweis: Personalratsbüro nicht besetzt am 27. und 28. November 2024 - [3] Nächster Termin PR-vor-Ort - [4] Merkblatt und Formular zur Gefährdungsanzeige - [5] Der Externe Beratungsdienst zieht um! - ----------------------------------------------------------------------------- [1] SAVE THE DATE: Personalversammlung am 05.12.2024 ==================================================== +++ +++ Einladung zur Personalversammlung am 05. Dezember 2024 in der Aula/KG I sowie online von 9:00 bis voraussichtlich 11:30 Uhr   Bitte merken Sie sich das nachfolgende Datum vor: die nächste Personalversammlung findet am 05. Dezember 2024 als Hybridveranstaltung statt. In Präsenz kommen Sie bitte in die Aula des KG I, online können Sie wie gewohnt über die Lernplattform Ilias.uni-freiburg.de teilnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! [2] Hinweis: Personalratsbüro nicht besetzt am 27. und 28. November 2024 ========================================================================== +++ +++ Aufgrund einer Schulung ist das Personalratsbüro 27. und 28. November 2024 nicht besetzt. Unser Sekretariat ist erreichbar. [3] Nächster Termin PR-vor-Ort =============================== +++ +++ Am Mittwoch, den 11. Dezember 2024 von 9.00 bis 12.00 Uhr besuchen wir die Beschäftigten in der Ernst-Zermelo-Str. 1 (Mathematisches Institut, SBV-Büro). Wir freuen uns über einen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort. [4] Merkblatt und Formular zur Gefährdungsanzeige =================================================== +++ +++ Jetzt im Intranet verfügbar   Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Sie über ein wichtiges Instrument zur Sicherung Ihrer Gesundheit und der Qualität Ihrer Arbeit informieren: die Gefährdungsanzeige. Sie dient dazu, den Arbeitgeber auf gefährdende Arbeitssituationen hinzuweisen, die gesundheitliche Schäden, Qualitätseinbußen oder andere Risiken nach sich ziehen können. Häufig wird sie auch als Überlastungs- oder Entlastungsanzeige bezeichnet. Wer kann eine Gefährdungsanzeige verfassen? Jede*r Beschäftigte, einschließlich Führungskräfte, ist berechtigt, eine Gefährdung zu melden. Wenn Sie merken, dass die Arbeit unter den gegebenen Bedingungen ohne gesundheitliche Schäden oder Verletzung der Pflichten nicht mehr zu bewältigen ist, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich nach § 16 Arbeitsschutzgesetz anzuzeigen. Bitte beachten Sie: Eine kurzfristige Überlastung rechtfertigt in der Regel keine Gefährdungsanzeige. Abgabe und weitere Schritte Die Gefährdungsanzeige richten Sie an Ihren direkten Vorgesetzte*n. Falls eine direkte Meldung problematisch ist, kann die Anzeige auch direkt an das Personaldezernat gesendet werden. Bei Fragen stehen Ihnen der Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung beratend zur Seite. Warum eine Gefährdungsanzeige wichtig ist Sie dient dem Schutz Ihrer Gesundheit, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Keine Sorge: Es entstehen Ihnen keine Nachteile durch das Verfassen einer Gefährdungsanzeige! Zum Merkblatt und Formular: https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/gefaehrdungsanzeige [5] Der Externe Beratungsdienst zieht um! ========================================= +++ +++ Ab dem 15.12.24 finden alle Beschäftigen bei Konflikten oder Krisen Rat in der Johanniterstraße 15, 79104 Freiburg. Terminvereinbarungen gerne weiter unter beratung-unifreiburg@agj-freiburg.de oder 0761/203-4467. --- Abonnement Newsletter --------------------------------------------------- Als Mitglied der Universität Freiburg können Sie Ihr Abonnement über myAccount <> verwalten (Ein-/Austragen, E-Mail ändern). --- Herausgeber ------------------------------------------------------------- Personalrat der Universität Freiburg, Friedrichstraße 41-43, 79098 Freiburg Tel.: 203-6900, E-Mail: info@personalrat.uni-freiburg.de <> Der Newsletter des Personalrats der Universität Freiburg erscheint monatlich. Rückmeldungen und Beiträge für diesen Newsletter senden Sie bitte an newsletter@personalrat.uni-freiburg.de <> Sämtliche Mitteilungen in diesem Newsletter sind sorgfältig zusammengetragen. Eine Gewähr kann trotzdem nicht übernommen werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. © 2024 Personalrat der Universität Freiburg <>