Themenserie zur PR-Wahl – Teil 5: Hiwis / studentische Beschäftigte
Am 2. Juli 2024 stehen erneut die Personalratswahlen an der Universität Freiburg bevor. Bis dahin möchten wir Sie mit unserer Artikelserie im Newsletter über die Themengebiete des Personalrats informieren und Ihnen unsere Aufgaben und tägliche Arbeit näherbringen. Denn nur wer informiert ist, kann mit Überzeugung sagen „Ja, ich gehe wählen, und das ist gut so!“
Studierende sind auf zwei Arten an der Universität beschäftigt: Je nach Tätigkeitsprofil werden sie entweder als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte oder als Tarifbeschäftigte nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingestellt.
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (Hiwis):
Beschäftigte in dieser Gruppe üben Hilfstätigkeiten für Forschung und Lehre aus oder unterstützen Studierende in Tutorien. Die Laufzeiten sind oftmals relativ kurz auf das Semester bezogen, der Urlaub umfasst lediglich den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen. Die Bezahlung wird einseitig vom Ministerium vorgegeben und beträgt derzeit für ungeprüfte Hiwis genau den Mindestlohn. Immerhin gewährt die Universität dieser Gruppe ein „Weihnachtsgeld“ in Höhe von 80 % eines Monatsgehaltes.
Tarifbeschäftigte (studentische Aushilfskräfte)
Bei Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit Forschung und Lehre stehen, z.B. als Aufsicht in Bibliotheken, im Sekretariat oder im IT-Bereich müssen Studierende nach Tarif eingestellt und bezahlt werden. An der Universität hat sich für diese Gruppe der Begriff der „studentischen Aushilfskräfte“ eingebürgert. Je nach Tätigkeit erfolgt eine Eingruppierung in verschiedene Entgeltgruppen. Die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) beträgt i.d.R. 95 % eines Monatsgehalts. Der tarifliche Urlaubsanspruch liegt höher als bei den Hiwis und beträgt 30 Tage im Jahr.
Der Personalrat setzt sich für beide Gruppen ein, wobei unsere Beteiligungsrechte bei Hiwis sehr eingeschränkt sind. Hier prüfen wir auf Anfrage, ob die übertragene Tätigkeit einer wissenschaftlichen Hilfstätigkeit entspricht oder eher in den Tarifbereich fällt. Beide Gruppen beraten wir darüber hinaus aber auch zur Verteilung der Arbeitszeit, Urlaubs- und Krankheitsregelungen, Eingruppierung, zum Arbeitsschutz oder zu speziellen arbeits- oder tarifrechtlichen Fragen.
Da sowohl Hiwis als auch studentische Aushilfskräfte zu den Beschäftigten der Universität gehören, sind beide wahlberechtigt für die im Sommer anstehenden Personalratswahlen. Wer zum Wahltermin am 2. Juli mindestens seit zwei Monaten an der Uni angestellt ist, darf auch selbst für die Personalvertretung kandidieren, um die Interessen der Hiwis und studentischen Aushilfskräfte direkt im Personalrat einzubringen.
Im nächsten Newsletter lesen Sie im Teil 6 unserer Reihe: Datenschutz
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