Stichwort - Wissenschaft
Praktikum
Ein Praktikum soll dazu dienen, erste Einblicke in das Berufsleben einer bestimmten Ausrichtung zu gewinnen und erste „praktische“ Erfahrungen zu sammeln. Leider werden Praktika häufig missbraucht, um reguläre Beschäftigte durch billige, tariflose Arbeitskräfte zu ersetzen. Die Universität Freiburg hat sich 2007 verpflichtet, diesen Missbrauch in ihrem Bereich nicht zuzulassen und daher im Rundschreiben 16/2007 festgehalten, welche Formen des Praktikums es an der Uni Freiburg geben darf. Darin steht z.B. auch, dass ein unbezahltes Praktikum nicht länger als drei Monate dauern darf. Für bezahlte Praktika gelten entweder die Ausbildungsbestimmungen der einzelnen Bereiche oder der Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L).
Den genauen Wortlaut des Rundschreibens finden Sie unter Rundschreiben 16/2007.
Rechtschutz
Die Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kompetente Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht. Wer nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist, benötigt zur Unterstützung in einem Rechtsstreit am Arbeitsplatz eine private Rechtsschutzversicherung, die den Arbeistsrechtschutz mit einschließt.
Wissenschaftstarifvertrag
Der aktuelle Tarifvertrag Land (TV-L) sieht zum ersten Mal in der Tarifgeschichte Sonderregelungen für Wissenschaftler/innen vor. Diese betreffen insbesondere die Zuordnung zu den Erfahrungsstufen, d.h. die Berücksichtigung wissenschaftlicher Leistungen bei dieser Zuordnung, sowie erweiterte Möglichkeiten eines leistungsbezogenen Entgelts.
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