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Dienstrechtsreform 2011

Zum 01.01.2011 wurde das Dienstrecht für Beamte durch das Dienstrechtsreformgesetz neu geregelt. Mit diesem Gesetz werden ca. 60 Landesgesetze und Verordnungen reformiert, u.a. das Landesbeamtengesetz (LBG), das Landesbesoldungsgesetz (LBesG) und das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Eine wichtige Neuerung ist die Erhöhung der Altersgrenzen auf 67 Jahre, ähnlich wie es auch schon für den Bereich der TV-L-Beschäftigten geregelt ist.

Hier finden Sie weitere Informationen:

In einem Info von ver.di werden die neuen Regelungen zur Erhöhung der Altersgrenzen, sowie die Sonderfälle, Ausnahmen und Übergangsregelungen ausführlich erläutert.

In einem weiteren ver.di-Info werden die wichtigsten Regelungen des DRG - stichwortartig von A bis Z erläutert.

Ein zusätzliches ver.di-Info erläutert speziell das neue Laufbahnrecht.

Eine Infobroschüre des Finanzministeriums Baden-Württemberg finden Sie hier.

Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier.

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