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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin innerhalb eines Jahres insgesamt länger als sechs Wochen unterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, wird ein Betriebliches Eingliederungsmanagement eingeleitet. Seit dem 16.7.2014 ist eine Dienstvereinbarung zum BEM in Kraft.

Weitere Infos:

  • Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) der Uni Freiburg
    unter » Service A-Z »  Stichwort: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
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