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Arbeitsbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Beschäftigten auf Antrag stunden- bzw. tageweise von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden (z.B. bei Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin, Todesfall in der Familie, Arbeitsjubiläum und schwerer Erkrankung eines Angehörigen).

Siehe auch Sonderurlaub.

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