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Seit heute in Kraft

Das neue Bildungszeitgesetz

Das neue Bildungszeitgesetz

Heute, am 1. Juli, tritt in Baden-Württemberg das neue Bildungszeitgesetz in Kraft. Dadurch haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu fünf Tage pro Jahr (Azubis fünf Tage in der gesamten Ausbildungszeit) bezahlten Urlaub für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu bekommen, die Maßnahme an sich muss natürlich selbst finanziert werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf unseren Artikel im letzten Personalrats-Info und auf ein aktuelles Flugblatt vom DGB.

Da für die Genehmigung eines „Bildungsurlaubs“ nur auf solche Bildungsträger zurückgegriffen werden kann, die durch ein Zertifikat des Regierungspräsidiums Karlsruhe autorisiert sind, das RP aber gerade erst angefangen hat, in dieser Sache aktiv zu werden, werden vom Personaldezernat in Absprache mit dem Personalrat in Kürze Übergangsregelungen bekannt gegeben, damit von der Möglichkeit des „Bildungsurlaubs“ auch schon jetzt Gebrauch gemacht werden kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Ihr Personalrat wünscht Ihnen einen schönen Sommer
und eine erholsame Urlaubszeit!